Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist die Mitwirkung an der Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu unterstützen und das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Kinder und Jugendhilfe
Der Auftrag beinhaltet unter anderem die Förderung der Entwicklung und Erziehung der jungen Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, die Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und den Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Vernachlässigung.
Diese Aufgaben sollen in kooperativem Zusammenwirken von freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern erfüllt werden, wobei die Planungs- und Steuerungsverantwortung der Hilfen und Angebote – Jugendhilfeplanung – in der Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe liegt. Träger der Jugendämter sind in Sachsen-Anhalt die elf Landkreise und drei kreisfreien Städte.