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Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Sachsen-Anhalt hat bis zu seiner Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Darüber hinaus besteht bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ein Anspruch auf Förderung und Betreuung, soweit Plätze vorhanden sind.

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Der Anspruch auf Kindertagesbetreuung wird im Zusammenspiel zwischen Landkreisen, politischen Gemeinden, Einrichtungsträgern und Land erfüllt, ungeachtet der Sicherstellungsverpflichtung der Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Aus der Sicherstellungsverpflichtung der Landkreise folgen unter anderem Verpflichtungen zur Finanzierung und zur Planung des Bedarfs – Kita-Bedarfsplanung. 

Nach der im Mai 2025 öffentlich vorgestellten regionalisierten Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt wird die Zahl der Kinder im Kita- und Grundschulalter, aber auch der älteren Kinder und Jugendlichen, in den nächsten Jahren deutlich zurückgehen.  

Kinder
0 bis unter 10 Jahre
Kinder und Jugendliche
10 bis unter 20 Jahre
Basisjahr 2022
174.917
183.263
2030
139.297
186.839
2035
132.936
167.107
2040
133.942
147.172

Hieraus folgen für die Landkreise mit den kreisangehörigen Gemeinden große Herausforderungen, zukunftsfeste Strukturen aufzubauen, die auch weiterhin für die Bevölkerung im ländlichen Raum erreichbar bleiben.   

Gleichermaßen besteht auch ein Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung. Auf Landesebene gibt es verschiedene Initiativen, um den Betreuerberuf und die Ausbildung zum Betreuer attraktiver zu machen, indem beispielsweise die Auszubildenden an den Berufsfachschulen vom Schulgeld freigestellt werden und auch zunehmend die Möglichkeit geschaffen wird, die Ausbildung in einem Ausbildungsverhältnis mit Entlohnung zu absolvieren. 

Zudem werden in den nächsten Jahren die pädagogisch-inhaltlichen Anforderungen an Kita-Fachkräfte wachsen, weil den Kindertageseinrichtungen Aufgaben im Zusammenhang mit der Schulvorbereitung, einschließlich des Erlernens der deutschen Sprache, übertragen werden. Hieraus folgen zusätzliche Bedarfe für die Personalausstattung der Einrichtungen. 

Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II

Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de