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Die Pflegekassen, das Land Sachsen-Anhalt und die beiden kommunalen Spitzenverbände haben mit der Vernetzten Pflegeberatung ein Angebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geschaffen, damit diese die für sie geeigneten Hilfen finden und in Anspruch nehmen können.

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Die Zahl hochbetagter, pflegebedürftiger Menschen nimmt stetig zu. Viele Pflegebedürftige werden zumindest die letzten Jahre und Monate ihres Lebens in einer stationären Einrichtung gepflegt. Andere Hochbetagte leben weiterhin in der eigenen Wohnung, brauchen aber Hilfen zur Bewältigung ihres Alltags sowie ambulante Pflegeleistungen.

Steigende Kosten in den Pflegeheimen bewirken, dass die Pflegebedürftigen die Heimkosten – auch unter Berücksichtigung der Leistungen der Pflegekassen – zunehmend nicht mehr aus ihrem Einkommen und ihrem Vermögen tragen können. In diesen Fällen kann die Übernahme der Kosten als Sozialhilfeleistung – Hilfe zur Pflege – in Betracht kommen.

Zuständiger Sozialhilfeträger hierfür ist die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Entsprechende Anträge sind bei den Landkreisen zu stellen und werden von diesen für das Land auch bearbeitet.

Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II

Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de