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Die Landkreise haben die Zuständigkeit für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Dessen wesentliche Aufgabe ist es, übertragbare Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen sowie im Verhältnis zu anderen auf dem Gebiet der gesundheitlichen Versorgung tätigen Institutionen zu koordinieren.

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Der Öffentliche Gesundheitsdienst führt zudem Schuleingangsuntersuchungen für Kinder durch und hält Beratungsangebote unter anderem für Schwangere und Suchtkranke vor. Im Rahmen des Sozialpsychiatrischen Dienstes wirkt er an der Versorgung psychisch-kranker Menschen mit und erbringt für diese und ihre Familien unterstützende Leistungen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst behandelt jedoch selbst keine Erkrankten und Verletzten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben halten alle Landkreise Gesundheitsämter vor.

Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II

Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de