Zentrales Anliegen der Landkreise ist eine ausreichende Zahl medizinischer Versorgungsangebote, sodass die Bevölkerung erforderliche Gesundheitsleistungen zeitnah und möglichst ortsnah erhalten kann. Gesetzliche Zuständigkeiten haben die Landkreise nur für die Krankenhausversorgung, die Gesundheitsämter und den bodengebundenen Rettungsdienst.
Medizinische Versorgung der Bevölkerung
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Eine gute medizinische Versorgung ist nicht nur unverzichtbar für die Lebensqualität und die Sicherheit der Bevölkerung, sondern auch ein wichtiger Standortfaktor im ländlichen Raum. Wesentliche Bausteine der medizinischen Versorgung sind die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser, der Rettungsdienst, Gesundheitsämter und weitere medizinische Berufe, wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Hebammen und Logopäden.
Ihr
Ansprechpartner
Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II
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