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Als Träger allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sind die Landkreise für die äußeren Schulangelegenheiten ihrer Schulen zuständig und verantworten den Schulbau, die bauliche Unterhaltung und die technische Ausstattung der Schulen einschließlich der erforderlichen Lehr- und Lernmittel.

Zugleich stellen die Landkreise Schulhausmeister und Sekretariatskräfte an den Schulen. Das Lehrpersonal und die Schulleitungen hingegen sind beim Land angestellt. Als Träger der Schulentwicklungsplanung obliegt den Landkreisen, die planerische Grundlage für ein alle Bildungsgänge umfassendes, regional ausgeglichenes und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot zu schaffen.

Daneben sorgen die Landkreise in ihrer Funktion als Träger der Schülerbeförderung dafür, dass alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der von ihnen gewählten Schulart gelangen. Auch engagieren sich alle Landkreise im Bereich der Erwachsenenbildung als Träger der Volkshochschulen. Als Träger von Musikschulen fördern sie überdies die musische Bildung und schaffen als Träger von Museen und Bibliotheken kulturelle Angebote.