Die Landkreise in Sachsen-Anhalt sind Träger aller Schulformen, mit Ausnahme der Grundschulen, und halten mit Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowie Förderschulen ein differenziertes Bildungsangebot zum Erwerb aller Schulabschlüsse vor.
Allgemeinbildende Schulen
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In den Förderschulen der Landkreise werden Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Dabei wird zwischen Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte, Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte, Förderschulen für Körperbehinderte, Förderschulen für Lernbehinderte, Förderschulen für Sprachentwicklung, Förderschulen mit Ausgleichsklassen und Förderschulen für geistig Behinderte unterschieden.
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Ansprechpartner
Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II
Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de