Der Rettungsdienst wirkt an der Schnittstelle zwischen der Gefahrenabwehr und der stationären medizinischen Versorgung in Krankenhäusern. Schwerverletzte und lebensbedrohlich Erkrankte werden vom Rettungsdienst vor Ort erstversorgt und in geeignete Krankenhäuser zur weiteren medizinischen Versorgung gebracht.
Rettungsdienst
Mehr erfahren
Im Rettungsdienst sind neben ausgebildeten Notfallsanitätern auch Notärztinnen und Notärzte tätig, die vor Ort ärztliche Maßnahmen durchführen können.
Die Versorgung leichter Erkrankungen und Verletzungen fällt nicht in die Zuständigkeit des Rettungsdienstes. Hierfür sind die niedergelassenen Ärzte mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung zuständig.
Ihr
Ansprechpartner
Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II
Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de