Für die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung sind die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sicherstellungspflichtig. Die Landkreise können hierbei nur unterstützen.
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
Mehr erfahren
Gleichermaßen können die Landkreise bei der Ansiedlung von Apotheken und anderen medizinischen Berufen beispielsweise im Rahmen ihrer Wirtschaftsförderung helfen, nicht jedoch selbst diese Versorgungsaufgaben übernehmen.
Für die zukünftige medizinische Versorgung ergibt sich in den nächsten Jahren eine Reihe großer Herausforderungen: Infolge der insgesamt unzureichenden Krankenhausfinanzierung und des Mangels an medizinisch ausgebildeten Fachkräften wird auch weiterhin ein Konzentrationsdruck in der Krankenhauslandschaft zu erwarten sein.
Ihr
Ansprechpartner
Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II
Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de