Die elf Sozialämter der Landkreise sind zuständig für die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Gewährung von Geld- und Sachleistungen für Hilfebedürftige.
Sozialhilfe
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Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können und keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf vorrangige Leistungen, wie etwa Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, haben, können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Die Gewährung von Geld- und Sachleistungen für Hilfebedürftige ist nur ein Teil der Tätigkeit der Landkreise.
Daneben halten alle Landkreise vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel Schuldner-, Arbeitslosen- und Suchtberatungsstellen vor. Ziel ist, eine spätere Sozialhilfebedürftigkeit möglichst bereits im Entstehen zu verhindern und Sozialhilfeempfängern einen Weg aus der Sozialhilfebedürftigkeit aufzuzeigen. Partner bei diesen niedrigschwelligen Angeboten sind zumeist die Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
Ihr
Ansprechpartner
Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II
Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de