Die Sicherstellungsverpflichtung für die Krankenhausversorgung obliegt den Landkreisen nach Maßgabe des Landeskrankenhausplans. Daraus folgt, dass die Landkreise selbst die Trägerschaft für die Krankenhäuser in ihrem Gebiet übernehmen müssen, sofern der Landeskrankenhausplan ein solches Krankenhausangebot vorsieht und sich kein freigemeinnütziger oder privater Träger findet, der das Krankenhaus betreibt.
Krankenhäuser
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Eigene Krankenhäuser halten in Sachsen-Anhalt zurzeit die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Harz und Saalekreis vor, die hierbei auf eine lange Tradition als Träger blicken. Zurzeit weist der Landeskrankenhausplan für Sachsen-Anhalt insgesamt 44 Akutkrankenhäuser aus.
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Ansprechpartner
Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II
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