Der Öffentliche Straßenpersonennahverkehr, ÖSPV, ist gemäß § 1 Abs. 2 des ÖPNV-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Pflichtaufgabe der Landkreise im eigenen Wirkungsbereich. Ihnen obliegt es, eigenverantwortlich die Mobilitätsangebote innerhalb des Kreisgebietes im Rahmen von Nahverkehrsplänen zu schaffen. Kernaufgabe ist hierbei insbesondere die Beförderung von Schülerinnen und Schülern.
ÖPNV
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Bei der Ausgestaltung des ÖSPV werden aufgrund demographischer Veränderungen zunehmend On-demand-Verkehre und flexible Bedienformen als Ergänzung zum herkömmlichen Bus-Linienverkehr eingesetzt, um eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung des Kreisgebietes zu gewährleisten.
Die Umsetzung des Deutschlandtickets, die Umstellung der Busflotten auf emmissionsfreie Antriebstechnologien sowie die durch den demographischen Wandel bedingte Personalknappheit stellen die Landkreise vor finanzielle und organisatorische Herausforderungen.
Das Deutschlandticket wurde im Mai 2023 von Bund und Ländern als Nachfolger des 9-Euro-Tickets eingeführt und ermöglicht seitdem eine länder- und verkehrsverbundübergreifende Nutzung des ÖPNV. Trotz des auch aus kommunaler Sicht guten und einfachen Angebots für die Nutzerinnen und Nutzer ergeben sich für die Umsetzung große finanzielle und organisatorische Probleme.
Noch immer gibt es keine gesetzliche Grundlage und dauerhafte Finanzierung für das Ticket. Bislang ist es eine freiwilllige Dienstleistung der kommunalen Ebene, welche trotz ihres offensichtlichen Vorteils für große Teile der Bevölkerung ständig unter Haushaltsvorbehalt steht. Durch die unzureichenden Mittel von Bund und Land werden die kreislichen Haushalte zunehmend belastet.
Es ist hier vordergründige Aufgabe des Landkreistages, sich gegenüber dem Land für eine dauerhafte finanzielle und gesetzliche Grundlage einzusetzen.
Die Umstellung des Personennahverkehrs auf emmisionsarme und -freie Antriebstechnologien wird maßgeblich durch die auf europäischer Ebene erlassene CVD-Richtlinie – Clean Vehicle Directive – bestimmt. Umgesetzt durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz werden die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass bei der Beschaffung neuer Busse zunehmend nichtfossile Antriebsarten eingesetzt werden. Für die Landkreise besteht auch hier das Problem, dass es das Land bislang unterlassen hat, die Umstellung zu finanzieren und gesetzlich zu regeln. Besonders die Umrüstung der vielen Betriebshöfe erfordern erhebliche zusätzliche Mittel, die die Landkreise nicht aus eigener Kraft aufbringen können.
Ihr
Ansprechpartner
Christian Friedrich Plath
Geschäftsbereich III
Tel.: 0391/56531-40
E-Mail: plath@landkreistag-st.de