Die Landkreise sind die unteren Naturschutzbehörden, Abfallbehörden, Wasserbehörden, Immissionsschutzbehörden, Bodenschutzbehörden, Jagdbehörden und Forstbehörden. Sie sind zuständig für den Erhalt der Kulturlandschaften, der Flora und der Fauna.
Natur- und Umweltschutz
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Die Landkreise führen dabei unter anderem Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren durch, kontrollieren die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz der Umwelt und erlassen Anordnungen zur Gefahrenabwehr. Darüber hinaus nehmen sie aber auch eine beratende Funktion wahr und führen Interessenausgleiche zwischen Betroffenen durch. Zu diesen Aufgaben zählt beispielweise auch die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wie zur Errichtung von Windenergieanlagen.
In Sachsen-Anhalt als trockenstem Bundesland sind die Aufgaben und Tätigkeiten der unteren Wasserbehörden von großer Bedeutung. Ihnen obliegt beispielsweise die Aufsicht über die Wasserunterhaltungsverbände, der Schutz der Oberflächengewässer zweiter Ordnung sowie die Kontrolle der Grundwasserspiegel und der Wasserentnahme.
Das Umweltrecht ist dabei von einer immer weiter zunehmenden Regelungsintensität sowohl von europäischen als auch bundesrechtlichen Vorgaben geprägt. Die Regelungen zum Vollzug auf kommunaler Ebene werden dabei nicht immer auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft. Daher ist es hier eine Aufgabe des Landkreistages, zwischen den Landkreisen und dem Land für den praktischen Vollzug vermittelnd tätig zu werden und gegenüber dem Land auf bürokratiearme Umsetzungen hinzuwirken.
Zunehmende Relevanz gewinnen immer mehr die Bereiche der Energieeffizienz und der Klimaanpassung. Als Bündelungsbehörden besitzen die Landkreise die erforderliche Verwaltungskraft und rechtliche Zuständigkeit, um hier gestalterisch tätig zu werden. Problematisch ist dabei aber, dass die notwendige Finanzierung oftmals fehlt und in der Regel nur über Förderprogramme erfolgt, welche wiederum Zeit und Personal binden.
Der Landkreistag setzt sich hierbei dafür ein, den Landkreisen auf einem unbürokratischen Weg Regionalbudgets zur Verfügung zu stellen, die diese in ihrem Bereich im Sinne von Bevölkerung, Natur und Umweltschutz einsetzen können.
Ihr
Ansprechpartner
Christian Friedrich Plath
Geschäftsbereich III
Tel.: 0391/56531-40
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