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Die kommunale Selbstverwaltung ist das Recht der Gemeinden und Landkreise, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln und zu verwalten. Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gestaltet das verfassungsrechtlich verbürgte Grundrecht auf kommunale Selbstverwaltung aus Art. 28 GG sowie Art. 87 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt aus.

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Als Landkreistag Sachsen-Anhalt wirken wir in Gesetzgebungsverfahren zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsgesetzes darauf hin, dass nur unbedingt notwendige Regelungen landeseinheitlich vorgegeben werden. Unser Maßstab ist dabei getragen von dem Gedanken „Mehr Entscheidungsspielraum vor Ort und weniger zentrale Vorgaben!“, um so die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig zu stärken.

Die Landkreise unterstützen wir, durch die von uns erarbeiteten und mit dem Innenministerium abgestimmten Muster für die Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen.

Sabine Fiebig
Geschäftsbereich IV

Tel.: 0391/56531-20
E-Mail: fiebig@landkreistag-st.de