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Das kommunale Ehrenamt stellt einen zentralen Pfeiler der demokratischen Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt dar. Es verkörpert das aktive Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen vor Ort und ist Ausdruck des verfassungsrechtlich garantierten Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes. In Sachsen-Anhalt regelt die Kommunalverfassung des Landes die rechtlichen Grundlagen für das ehrenamtliche Engagement und die Zuständigkeiten der kommunalen Organe – darunter auch die Kreistage.

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Die Kreistage sind die gewählten Vertretungsorgane der Landkreise und spiegeln die demokratische Willensbildung auf der Ebene der kommunalen Selbstverwaltung wider. Ihre Mitglieder üben ihre Tätigkeit in der Regel ehrenamtlich aus und engagieren sich mit Sachverstand, Zeit und oft auch persönlichem Einsatz für das Gemeinwohl ihres Landkreises. Gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt ist die Arbeit der Kreistage entscheidend dafür, dass politische Entscheidungen vor Ort ausgehandelt und verantwortet werden.

Die Aufgaben der Kreistage sind vielfältig. Sie beschließen etwa über die Haushaltssatzung und die wirtschaftliche Planung des Landkreises, treffen Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung, zur Abfallentsorgung, zum öffentlichen Personennahverkehr und zur sozialen Daseinsvorsorge. Auch strategische Weichenstellungen, wie etwa interkommunale Kooperationen oder Investitionen in Infrastrukturprojekte, fallen in ihren Zuständigkeitsbereich. Die Kreistage überwachen darüber hinaus die Arbeit der Kreisverwaltung und des Landrats, der als hauptamtliches Organ die laufende Verwaltung führt.

Um die Bedeutung des Ehrenamtes für die kreisliche Selbstverwaltung hervorzuheben, ist in der Satzung des Landkreistages Sachsen-Anhalt verankert, dass zwei Kreistagsvorsitzende dem Präsidium angehören. Damit soll sichergestellt werden, dass in Beschlüsse immer auch der Sachverstand der ehrenamtlich Tätigen einfließt.

Darüber hinaus finden beim Landkreistag zweimal jährlich Seminare für die Kreistagsvorsitzenden und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen statt, in denen die Geschäftsstelle über aktuelle kommunalrelevante Themen informiert und mit den Teilnehmern in den Austausch tritt.

Sabine Fiebig
Geschäftsbereich IV

Tel.: 0391/56531-20
E-Mail: fiebig@landkreistag-st.de