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Die Landkreise betätigen sich in vielen verschiedenen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur. Sie sind Straßenbaulastträger für rund 4250 Kilometer an Kreisstraßen im Land Sachsen-Anhalt. Sie bauen und unterhalten Radwege, Brücken und weitere straßenbezogene Ingenieursbauwerke.

Als Schulträger ist es Aufgabe der Landkreise, weiterführende und berufsbildende Schulen zu bauen und zu sanieren.

Die Landkreise investieren ebenfalls in den Breitbandausbau, um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Breitband und Mobilfunk sicherzustellen.

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Die Landkreise sind auch die unteren Bauaufsichtsbehörden gemäß § 56 Abs. I Nr. 1 BauO LSA. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem

  • das Erteilen von Baugenehmigungen
  • den Vollzug der Bauordnung sowie weiterer rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung oder Beseitigung baulicher Anlagen und anderer 
  • Dienstleistungen bei Genehmigungsverfahren, unter anderem durch die Beratung Bauwilliger und weiterer Beteiligter bei bauordnungsrechtlichen, bauplanungsrechtlichen und Fragen des Denkmalschutzes.

Aufgrund der vielen Aufgaben im Bereich der Infrastruktur und der seit Jahren angespannten Finanzlage der kreislichen Haushalte hat sich in allen elf Landkreisen ein erheblicher Investitionsstau gebildet.

In den Bereichen Kreisstraßen und dazugehörige Ingenieursbauwerke, Schulen, IT-Infrastruktur, Verwaltungsgebäude und in sonstigen Bereichen beträgt die Gesamthöhe rund 4 Milliarden Euro. Allein auf die Kreisstraßen entfällt hierbei ein Investitionsbedarf von fast 1,8 Milliarden Euro. Auch im Bereich Schulneubau und -sanierung besteht ein derzeitiger Investitionsbedarf von 500 Millionen Euro.

Der Bundestag hat am 18. März 2025 eine Grundgesetzänderung unter anderem zur Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen. Damit sollen notwendige Investitionen in Infrastruktur und Zivilschutz, aber auch in Klimaschutz und Umweltmaßnahmen finanziert werden.

Aus Sicht der Landkreise kommt der landesrechtlichen Ausgestaltung dieses Sondervermögens sowohl mit Blick auf den kommunalen Anteil als auch hinsichtlich der Investitions­voraussetzungen und -verfahren entscheidende Bedeutung zu. Spiegelbildlich zur Vollzugs­verantwortung der kommunalen Ebene ist ein kommunaler Anteil von 2/3 der Sachsen-Anhalter Finanzmasse von 2,53 Milliarden Euro erforderlich.

Christian Friedrich Plath
Geschäftsbereich III

Tel.: 0391/56531-40
E-Mail: plath@landkreistag-st.de