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Die Landkreise sorgen in ihrer Funktion als Träger der Schülerbeförderung dafür, dass alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule des von ihnen gewählten Bildungsgangs gelangen. Besonders in dünnbesiedelten ländlichen Räumen ist die Schülerbeförderung Rückgrat und damit unverzichtbarer Teil des öffentlichen Personennahverkehrs.

Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II

Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de