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Die Landkreise sind zuständig für die Leistung des Unterhaltsvorschusses. Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Sozialleistung für Kinder von Alleinerziehenden, die keinen oder nur unzureichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die Landkreise versuchen allerdings vom säumigen Unterhaltspflichtigen Ersatz zu bekommen.

Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II

Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de