Alle elf Landkreise in Sachsen-Anhalt sind landesrechtlich zu örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bestimmt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die Landkreise ein Jugendamt einzurichten und zugleich einen Jugendhilfeausschuss als besonderen Ausschuss zu bilden.
Jugendämter
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Der Jugendhilfeausschuss besteht zu drei Fünfteln aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft – Kreistag – und zu zwei Fünfteln aus Personen, die vom Kreistag auf Vorschlag der freien Träger gewählt werden.
Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
Ein Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche darum bittet, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen dies erfordert oder wenn ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Im Jahr 2024 haben die Jugendämter in Deutschland rund 69.500 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen.
Hierbei bildeten unbegleitete minderjährige Ausländer mit einem Anteil von 44 Prozent die größte Gruppe. 42 Prozent der Inobhutnahmen erfolgten wegen dringender Kindeswohlgefährdung und 13 Prozent aufgrund von Selbstmeldungen.
Die Anzahl von Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland ist seit rund zehn Jahren deutlich angestiegen. Die Unterbringung und Erziehung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer stellt die Jugendämter regelmäßig vor erhebliche personelle, organisatorische und finanzielle Herausforderungen, weil wegen des zunehmenden Mangels an Fachkräften in der Jugendhilfe Angebotskapazitäten der Einrichtungen teilweise zurückgefahren wurden und der Nachfrage nicht mehr genügen.
Ihr
Ansprechpartner
Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II
Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de