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Die Landkreise Sachsen-Anhalts tragen eine zentrale Verantwortung für die Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Der Rettungsdienst als Bestandteil einerseits der Gefahrenabwehr und andererseits der präklinischen medizinischen Leistung befindet sich an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Sicherheit und medizinischer Daseinsvorsorge. Dabei umfasst er

  • die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen
  • den qualifizierten Krankentransport
  • die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen, MANV

Außerdem wirkt der Rettungsdienst beim Katastrophenschutz mit.

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Gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Diese Aufgabe umfasst eine Vielzahl an organisatorischen, finanziellen und praktischen Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass im Ernstfall schnelle und kompetente Hilfe geleistet werden kann.

Zunächst halten die Landkreise eine Rettungsdienstleitstelle vor, die als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches zusammen mit den Einsatzleitstellen des Brandschutzes und der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle betrieben wird. Die Rettungsdienstleitstelle kann auch gemeinsam von mehreren Landkreisen betrieben werden.

Zu den Kernaufgaben der Landkreise im Rettungsdienst gehört außerdem die Planung und Organisation der rettungsdienstlichen Versorgung. Dabei müssen die Landkreise sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl an Rettungswachen strategisch günstig im Kreisgebiet verteilt ist, sodass die gesetzlich vorgegebene Hilfsfrist von 12 Minuten für den Rettungswagen sowie 20 Minuten für den Notarzt eingehalten werden kann.

Eine besondere Herausforderung stellt der demografische Wandel dar, der sich in Sachsen-Anhalt deutlich bemerkbar macht. Die Bevölkerung altert, während sie zugleich in ländlichen Regionen abnimmt. Das führt dazu, dass der Bedarf an rettungsdienstlichen Leistungen steigt, gleichzeitig aber die räumliche Erreichbarkeit erschwert wird. Gerade in dünn besiedelten Landkreisen ist es eine große Herausforderung, die Hilfsfristen einzuhalten und eine wirtschaftlich vertretbare Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Über Modellprojekte wie beispielsweise den Telenotarzt oder den Gemeindenotfallsanitäter versuchen die Landkreise neben dem regulären Rettungsdienst eine bestmögliche Versorgung ihrer Bevölkerung sicherzustellen.

Sabine Fiebig
Geschäftsbereich IV

Tel.: 0391/56531-20
E-Mail: fiebig@landkreistag-st.de