Skip to main content

Damit Unternehmen auch künftig ausreichend qualifiziertes Personal finden, spielt die gezielte Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland eine immer größere Rolle. Die Landkreise nehmen dabei eine Schlüsselposition ein: Sie sind die Schnittstellen, an denen Verwaltung, Wirtschaft und Integration zusammenlaufen. Den Kern dabei bilden die kreislichen Ausländerbehörden.

Mehr erfahren

Die kreislichen Ausländerbehörden prüfen Anträge auf Aufenthaltstitel, führen Abstimmun-gen mit Arbeitgebern durch und sorgen dafür, dass Fachkräfte rechtssicher und zügig ihren Arbeitsplatz antreten können.

Zunehmende Bedeutung gewinnt dabei das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Dieses Verfahren können Arbeitgeber beantragen, wenn sie eine auslän-dische Fachkraft einstellen möchten. Die Ausländerbehörde im Landkreis übernimmt dann eine Art Lotsenfunktion: Sie sammelt alle erforderlichen Unterlagen, stimmt sich mit der Bundesagentur für Arbeit, den Anerkennungsstellen und der deutschen Auslandsvertretung ab und sorgt so dafür, dass der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Einreise mög-lichst schnell und reibungslos abläuft.

Eine gelingende Fachkräfteeinwanderung ist jedoch weit mehr. Die Landkreise arbeiten eng mit Wirtschaftsförderungen, Kammern und Bildungsträgern zusammen, um Zuwanderung nicht nur zu ermöglichen, sondern aktiv zu gestalten. Dazu gehören Beratungsangebote, Informationsveranstaltungen und Unterstützung beispielsweise bei der Wohnungssuche, bei der Kinderbetreuung und bei den Sprachkursen.

Auch die Vernetzung mit der regionalen Wirtschaft spielt eine zentrale Rolle. Viele Landkreise organisieren Austauschformate, um Unternehmen über rechtliche Neuerungen, Förderprogramme und Integrationsprojekte zu informieren. So werden Betriebe gezielt bei der Gewinnung und Bindung internationaler Fachkräfte unterstützt.

Sabine Fiebig
Geschäftsbereich IV

Tel.: 0391/56531-20
E-Mail: fiebig@landkreistag-st.de