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Die Landkreise haben in ihrer Funktion als Schulträger die Aufgabe, Schulgebäude und Schulräume zu errichten, diese mit den erforderlichen Lehr- und Lernmitteln auszustatten sowie die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und sie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

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Neben dem Neubau und der Sanierung von Schulgebäuden ist dieser Themenbereich zunehmend von technischen Fragen, aber auch von Anforderungen an den Brandschutz geprägt.

Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II

Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de