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Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch werden entweder in geteilter Trägerschaft zwischen Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und der Bundesagentur für Arbeit, BA, in einer gemeinsamen Einrichtung, gE, erbracht oder die Aufgaben in alleiniger Verantwortung als zugelassener kommunaler Träger – Optionskommune – ohne Einbezug der BA, wahrgenommen.

In Sachsen-Anhalt gibt es sechs Optionskommunen:

  • Altmarkkreis Salzwedel
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld
  • Burgenlandkreis
  • Landkreis Harz
  • Salzlandkreis
  • Landkreis Saalekreis

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Die Optionskommunen sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, als Träger zugelassen und nehmen sämtliche Leistungen des SGB II anstelle der BA, die grundsätzlich zuständig wäre, wahr. 

Der Landkreistag Sachsen-Anhalt unterstützt die Optionskommunen mit ihren kommunalen Jobcentern, deren Stärken in einer dezentralen Steuerung, der örtlichen Verantwortung und der Leistungserbringung aus einer Hand liegen. Das Dienstleistungsangebot der Jobcenter wird bedarfsgerecht mit weiteren kommunalen Verantwortlichkeiten und übergreifenden Unterstützungsangeboten, etwa dem Jugendamt, der Schulverwaltung, der Ausländerbehörde und der Wirtschaftsförderung, vernetzt, um den Menschen vor Ort unkompliziert Hilfe auf kurzem Wege anzubieten. Im Sinne der passgenauen und nachhaltigen Vermittlung in Erwerbstätigkeit oder Ausbildung arbeiten die kommunalen Jobcenter, kJC, als starke Partner sehr eng mit der heimischen Wirtschaft zusammen. 

Ein wesentlicher Aufgabenbereich der Landkreise, sowohl in einer gE als auch im kJC, ist die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, Erstausstattung von Wohnungen, Bekleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie die Übernahme der angemessenen Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten. 

Darüber hinaus werden kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II erbracht. Dazu gehören:

  • die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
  • die Schuldnerberatung
  • die psychosoziale Beratung 
  • die Suchtberatung

Für die Leistungen, die von der BA erbracht werden, trägt der Bund die Kosten. Die kommunalen Jobcenter rechnen diese Kosten gegenüber dem BMAS ab. Dies betrifft die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die von den Kommunen zu erbringenden Leistungen werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten finanziert. Der Bund beteiligt sich anteilig an den Kosten der Unterkunft.

Anspruchsberechtigt nach dem SGB II sind erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und 67 Jahren sowie die Angehörigen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit müssen sich Antragsteller einer Bedürftigkeitsprüfung hinsichtlich des Einkommens und Vermögens sowie der Angemessenheit des Wohnraums unterziehen.

Obwohl die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, BG, und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den letzten Jahrzehnten erheblich gesenkt werden konnte, bleibt der Abbau verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt eine wichtige Aufgabe. Den Arbeitslosen gelingt es zunehmend schwerer, sich in den Arbeitsmarkt hineinzufinden. Diese Entwicklung wurde durch die Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt noch verstärkt.

Exkurs: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Während kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 innerhalb kurzer Zeit eine sehr große Zahl von Ukrainerinnen und Ukrainern aufgenommen, untergebracht und mit dem Notwendigsten versorgt werden mussten, liegt der Schwerpunkt für diesen Personenkreis aktuell bei der Integration.

Seit dem 1. Juni 2022 erhalten erwerbsfähige Ukrainer Bürgergeld nach dem SGB II. Damit werden sie durch die (teilweise kommunalen) Jobcenter betreut. Die mit diesem Rechtskreiswechsel erhoffte schnelle Integration in Arbeit ist allerdings derzeit noch hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Erfreulicherweise hat der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene die kreisliche Forderung aufgegriffen, neu ankommenden Ukrainern wieder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz anstelle von Bürgergeld zu gewähren. Das bietet den Landkreisen die Chance, diesen Personenkreis nicht nur bei der Integration in den Arbeitsmarkt, sondern beispielsweise auch bei der Suche nach Wohnraum oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Gleichzeitig würden sie von den Kosten der Unterkunft (KdU) für diesen Personenkreis entlastet.

Das wichtige und sehr anspruchsvolle Aufgabengebiet des SGB II kann nur gelingen, wenn die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu gehört vor allem die ausreichende finanzielle Ausstattung der Jobcenter sowohl im Bereich des Verwaltungs- als auch des Eingliederungsbudgets. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Budgets im Bereich der Eingliederungs- und Verwaltungskosten ist es den Jobcentern nahezu unmöglich, ihre Arbeit in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten und die anstehenden Aufgaben zu meistern. Nur durch eine angemessene Mittel- und Personalausstattung kann die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gesichert werden.

Der Landkreistag unterstützt die Landkreise bei der Umsetzung des SGB II durch die Förderung und Organisation regelmäßiger Austauschformate sowie die Mitwirkung in Arbeitsgruppen auf Landesebene. Durch Beratung, Information und fachlichen Austausch werden die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gewahrt.

Michael Struckmeier
Geschäftsbereich II

Tel.: 0391/56531-30
E-Mail: struckmeier@landkreistag-st.de