Die Landkreise in Sachsen-Anhalt sind untere Katastrophenschutzbehörden. Aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen stärken die Landkreise derzeit ihren Katastrophenschutz, um erforderlichenfalls darauf zum Schutz der Bevölkerung und von versorgungsnotwendiger Infrastruktur zurückgreifen zu können.
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
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Den Landkreisen obliegt es,
- die geeigneten Vorbereitungsmaßnahmen für eine wirkungsvolle Katastrophenabwehr zu treffen, indem sie in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden die Risiken und Gefahrenquellen untersuchen und bewerten
- die für die Katastrophenabwehr geeigneten Einsatzkräfte und -mittel zu erfassen und Vorbereitungen für den schnellen Einsatz dieser Kräfte und Mittel treffen
- in einem Abwehrkalender das Alarmierungsverfahren sowie die im Katastrophenfall zu treffenden Sofortmaßnahmen auszuweisen
- einen ständig einsatzbereiten Katastrophenschutzstab zu bilden, indem sie insbesondere eine ausreichende personelle Besetzung des Stabes mit geeigneten Leitungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbereiten
- Katastrophenschutzübungen durchzuführen, in denen die Leitung der Katastrophenabwehr sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden
Da die Landkreise den Katastrophenschutz im übertragenen Wirkungskreis durchführen, er-gehen durch das Land Vorgaben zur personellen und materiellen Ausstattung. Aus dem zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen neuen Aufstellungserlass ergeben sich für die Landkreise große Herausforderungen. Das betrifft einerseits die Gewinnung von ausreichendem Personal für die Mitarbeit im Katastrophenschutzstab sowie – ehrenamtlich – in den Einheiten des Katastrophenschutzes – in der Regel in Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen.
Hinzu kommt die erforderliche Ausstattung mit Ausrüstung und Einsatzfahrzeugen. Auch wenn das Land hierfür im Landeshaushalt Mittel bereitstellt und durch die sogenannte zentrale Beschaffung unterstützt, sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, um einen modernen Katastrophenschutz aufzustellen. Daher beteiligen sich die Landkreise nach Maßgabe ihrer Haushalte an der Finanzierung.
Um die konkreten Handlungs- und Finanzierungsbedarfe zu ermitteln und vom Land einzufordern, hat der Landkreistag im Jahr 2025 die zeitweilige Arbeitsgemeinschaft der Ordnungsdezernenten eingerichtet. Speziell mit Blick auf das vom Bund beschlossene Sondervermögen fordert der Landkreistag, dass den Landkreisen daraus ausreichend Mittel für die Stärkung des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt werden.
Ihre
Ansprechpartnerin
Sabine Fiebig
Geschäftsbereich IV
Tel.: 0391/56531-20
E-Mail: fiebig@landkreistag-st.de